Veröffentlichungspflichten
Verhaltenskodex der badenova Unternehmensgruppe
Der Verhaltenskodex bildet die Basis für alle betrieblichen Regelungen und ersteckt sich neben den dienstlichen Belangen im Unternehmen auf sämtliche Bereiche, in denen Beschäftigte der badenova Unternehmensgruppe als dessen Repräsentanten wahrgenommen werden. Diese Konzernrichtlinie gilt für die badenova AG & Co. KG, badenovaNETZE GmbH, E-MAKS GmbH & Co. KG, badenovaWÄRMEPLUS GmbH & Co. KG, Freiburger Wärmeversorgungs GmbH, Energie-Service Dienstleistungsgesellschaft mbH, badenIT GmbH und die badenova Beteiligungs GmbH.
Gleichbehandlung
Fair geht vor - wir garantieren die Gleichbehandlung
Gemäß § 7a Abs. 5 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) ist die badenova AG & Co. KG als vertikal integriertes Unternehmen verpflichtet, für die mit Tätigkeiten des Netzbetriebes befassten Mitarbeitern verbindliche Maßnahmen zur diskriminierungsfreien Ausübung des Netzgeschäftes in einem Gleichbehandlungsprogramm festzulegen, ihren Mitarbeitern und der Bundesnetzagentur (BNetzA) bekannt zu machen und dessen Einhaltung zu überwachen.
Über die im vergangenen Jahr getroffenen Maßnahmen veröffentlichen wir jeweils zum 31. März des laufenden Jahres einen Bericht, dessen aktuelle Ausgabe Sie hier einsehen können.
EEG-Belastungsausgleich
Gemäß § 52 Abs. 1 Nr. 2 EEG ist das Elektrizitätsversorgungsunternehmen (= Stromlieferant) verpflichtet, einen Bericht über die Ermittlung der nach §§ 45 bis 49 EEG mitgeteilten Daten zu veröffentlichen. Dieser Pflicht kommt die badenova AG & Co. KG mit diesen Dokumenten nach.:
badenova als Lieferant
Unsere Kommunikationsdatenblätter als Energielieferant und unser Nachweis für Wiederverkäufer: