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Förderung beantragen

Naturidyll - Fotograf Jonas Conklin

Unsere Fördervoraussetzungen

  • Klima- oder Wasserschutz als Ziel
  • Innovativer Ansatz
  • Umsetzung in der Region
  • Bestehende Kundenbeziehung zu badenova
  • Projektstart frühestens im Jahr der Antragstellung
  • Projektlaufzeit 1 - 3 Jahre
viele ineinandergreifende Rädchen müssen bewegt werden

Unsere Förderleistungen

  • Eine Förderquote von bis zu 50 %
  • Gestaffelte Höchstfördersumme* nach Anzahl der teilnehmenden Kommunen - maximal 250.000 Euro.
  • Möglichkeit zur Ko-Förderung
  • Gezielte Vernetzung in der Region

*Staffelung der Höchstfördersumme

Wir unterstützen, da wo es sich anbietet, die regionale Skalierung von Projekten. Indem Projekte direkt in mehreren Gemeinden oder Landkreisen gleichzeitig umgesetzt werden, kann ihre Wirkung mit wenig Aufwand erhöht werden. Während der Skizzenphase fördern wir aktiv den Dialog mit kommunalen Akteur_innen und weiteren potenziellen Partner_innen.

Um die höheren Kosten zu berücksichtigen, die bei Projektumsetzung mit mehreren Gemeinden anfallen, ist die maximal mögliche Fördersumme an die Anzahl der teilnehmenden Kommunen gekoppelt.

  • 150.000 Euro mit 0 bis 1 Kommunen
  • 200.000 Euro mit 2 bis 4 Kommunen
  • 250.000 Euro ab 5 Kommunen

Weitere Informationen zur Projektteilnahme von Kommunen finden Sie in den Richtlinien zur Mittelverwendung.


Bewertungskriterien und Antragsprozess

Der folgende Abschnitt dient zu Ihrer Übersicht. Die genauen (und verbindlichen) Kriterien und Prozessschritte entnehmen Sie bitte den Richtlinien zur Mittelverwendung

Bewertungskriterien

Ob Privatperson, Verein, Firma oder Kommune – praktisch alle badenova Kunden sind antragsberechtigt. Um jedoch in den Genuss einer Förderung zu kommen, muss Ihr Projekt bestimmte Kriterien erfüllen.

Ökologische Wirkung und Stärkung einer nachhaltigen Entwicklung

Ziel des Projekts ist entweder, Schadstoff-Emissionen in Luft und Wasser direkt oder indirekt zu verringern, oder den Umgang mit Wasser oder Energie effizienter zu gestalten. Die Umsetzung kann im Rahmen von Forschungs-, Bau-, Anwendungs- oder Umweltkommunikationsprojekten geschehen und trägt zu einer nachhaltigeren Entwicklung der Region bei.

Innovationsgrad

Das Projekt verfolgt die Umsetzung oder Entwicklung eines innovativen Ansatzes in Form von neuen Methoden oder technischen Lösungen. Innovation kann aber auch in der Zusammensetzung der Projektpartner, in der Kombination von Methoden oder im Erreichen von neuen Zielgruppen stecken.

Multiplikatoreneffekt

Das Projekt zeigt auf, wie die angestrebte Lösung auf andere Einsatzgebiete übertragen werden kann (Modellhaftigkeit und Pilotwirkung). Durch transparente Berichterstattung und Öffentlichkeitsarbeit fördert das Projekt Nachahmungseffekte und sendet Nachhaltigkeitsimpulse in die Region.

Wirtschaftliche Tragfähigkeit

Das Projekt soll Dienstleistungen, Infrastrukturen, Systeme oder Prozesse schaffen, die auch nach Auslaufen der Förderung wirtschaftlich weiter betrieben werden können.

Machbarkeit und Risiko

Das Gesamtkonzept des Projektes ist plausibel und innerhalb seiner geplanten Laufzeit realisierbar.

Antragsprozess

Der Vergabeprozess der Fördergelder im Innovationsfonds Klima- und Wasserschutz ist zweistufig und besteht aus einer Skizzen- und einer Antragsphase. Die Einreichung eines Projekts ist zweimal im Jahr möglich. Skizzenfristen sind am 01.03. und 01.10. jeden Jahres; die Fristen für die finalen Anträge sind am 01.05. und 01.12. jeden Jahres.

1. Einreichung Projektskizze (verpflichtend für Antragstellung)

Die Skizze beschreibt das Projekt und dient als Grundlage für eine erste Rückmeldung aus Sicht des Innovationsfonds zu Inhalt und Struktur Ihres Vorhabens. Ausschließlich Projekte, die eine Skizze eingereicht haben, können im weiteren Prozess einen finalen Antrag auf Förderung stellen. Die Einreichung einer Skizze befähigt zur Teilnahme an den zwei darauffolgenden Antragsperioden.

2. Vernetzungsphase

Auf Grundlage der Skizze erhalten Sie in dieser Phase die Möglichkeit zur aktiven Vernetzung, insbesondere mit kommunalen Akteuren und Akteurinnen, sowie ihr Projekt zu konkretisieren.

3. Einreichung finaler Projektantrag

Ausschließlich Projekte, für die eine Skizze eingereicht wurde, sind berechtigt einen finalen Antrag auf Förderung zu stellen. Der Projektantrag ist ausführlicher als die Skizze und dient als Grundlage für die Projektbewertung und anschließende Förderentscheidung.

4. Prüfungs- und Bewertungsphase

Die Projektanträge werden von externen Experten und Expertinnen geprüft und von einem unabhängigen Gremium, dem Sachverständigenbeirat (SVB), zur Förderung empfohlen. Die Mandatsträgerinnen und Mandatsträger des SVBs werden von unseren kommunalen Anteilseignern benannt. Die Förderempfehlungen des SVBs sind die Grundlage für die Bewertung der Projekte im Kommunalbeirat und den endgültigen Förderentscheid durch den Aufsichtsrat von badenova.

5. Förderentscheidung

Ca. 6 Monate nach Einreichung des finalen Antrags benachrichtigen wir Sie über die Förderentscheidung zu Ihrem Projekt.

FAQ - Oft gestellte Fragen

Hier haben wir versucht die häufigsten Fragen zu beantworten. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte unseren Richtlinien zur Mittelverwendung (PDF 139,4 kB). Sollten Sie in weiteres Anliegen haben, wenden Sie sich gerne direkt an uns.

Wann sind die Fristen zur Einreichung eines Projekts?

Projektskizzen können zweimal im Jahr eingereicht werden. Die Skizzenfristen sind der 01. März sowie der 01. Oktober.

Jeweils zwei Monate später, am 01. Mai bzw. am 01. Dezember, können die finalen Anträge eingereicht werden. Antragsberechtigt sind nur Projekte, für die vorher eine Skizze eingereicht wurde.

Kann ich einen Projektantrag einreichen, ohne vorher eine Skizze eingereicht zu haben?

Nein, eine eingereichte Skizze ist Voraussetzung für die Antragstellung.

Sind die Angaben in der Skizze verbindlich?

Die Angaben in der Skizze sind nicht verbindlich. Die Skizze dient lediglich dazu, einen Überblick über Ihr Vorhaben zu bekommen. Alle Angaben aus der Skizze können vor der Einreichung des Antrags erneut bearbeitet werden.

Mein Projekt wurde bewilligt, brauche ich das Online-Tool nun überhaupt noch?

Ja, die fortlaufende Dokumentation ihres Projektfortschritts und die damit verbundenen Zwischenberichte erfolgen ebenfalls über das Online-Tool. Diese dienen dem Innovationsfonds-Team als Grundlage zur Ausschüttung der Teilzahlungen der Gesamtfördersumme und sollten deshalb aktuell sein und regelmäßig von Ihnen gepflegt werden

Wie sind Projektpartnerinnen und Projektpartner definiert?

Projektpartner_innen bringen sich mit Eigenleistung in Ihr Projekt ein. Die Eigenleistung kann z.B. finanzieller Art sein oder aus Personalstunden bestehen. Die Projektpartner_innen müssen den Umfang ihrer Beteiligung vor Beginn des Projekts schriftlich bestätigen.

Wird eine Erhöhung der Höchstfördersumme durch Projektbeteiligungen von mehreren Kommunen angestrebt, muss der Wert ihrer Leistungen im Projekt jeweils mindestens 5000 Euro betragen.

Was bedeutet Ko-Förderung?

 Eine Förderung aus dem Innovationsfonds ist mit der Förderung aus öffentlichen Fördertöpfen kombinierbar. Die Gesamtfördersumme für das Projekt darf jedoch 80 % nicht überschreiten. Mindestens 20 % müssen also als Eigenleistung vom Antragstellenden oder den Projektpartner_innen eingebracht werden.

Wie wird die Fördersumme ausgezahlt?

Die Fördersumme wird in Teilsummen über die Projektlaufzeit verteilt ausgezahlt. Jeweils eine Zahlung wird nach Vertragsschluss und zum erfolgreichen Projektabschluss fällig. Potenzielle weitere Auszahlungen während der Laufzeit sind an den Projektfortschritt gekoppelt.

Unterlagen zur Antragsstellung

Die Vorlagen dienen dazu, Ihnen eine Einschätzung von dem Umfang des Förderantrags zu geben. Gerne können Sie diese Unterlagen nutzen, um offline an Ihrer Skizze oder Antrag zu arbeiten. Für die Einreichung verwenden Sie bitte jedoch ausschließlich die Online-Dokumente. Den Zugang bekommen Sie nach einer Registrierung.

Registrierung zur Antragsstellung

Damit Sie bei uns einen Förderantrag einreichen können, müssen Sie sich zunächst für die Skizzenphase registrieren. Hierzu drücken Sie einfach den Button "Registrierung Innovationsfonds Förderantrag".


Ihre Ansprechpartner

Gerne beraten und unterstützen wir Sie bei der Antragstellung.

Richard Tuth

Richard Tuth

Innovationsfonds Klima- & Wasserschutz

T: 0761-279-29 84

E-Mail: richard.tuth@badenova.de

Leonie Kremser

Leonie Kremser

Innovationsfonds Klima- & Wasserschutz

T: 0761-279-30 82

E-Mail: leonie.kremser@badenova.de

Michael  Artmann

Michael Artmann

Innovationsfonds Klima- & Wasserschutz

T: 0761-279-22 53

E-Mail: michael.artmann@badenova.de