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  • badenova Kontaktmöglichkeiten
  • Gesetzliche Änderungen bei An- und Abmeldungen von Energieverträgen: Der 24h Lieferantenwechsel

    Ab dem 6. Juni 2025 werden die Fristen und Abläufe auf dem deutschen Energiemarkt angepasst. Dadurch können Energieverträge nur noch in die Zukunft abgeschlossen werden. Wichtig: Ihre Kündigungsfristen und Vertragslaufzeiten bleiben weiterhin bestehen.

    Das Wichtigste in Kürze

    • Starttermin: Der 24h-Wechsel ist ab dem 6. Juni 2025 gesetzlich vorgeschrieben.
    • Keine Rückdatierung: Rückwirkende Umzüge sind nicht mehr möglich – kündigen Sie also rechtzeitig.
    • Wechsel in 24 Stunden: Sobald Sie einen neuen Stromanbieter beauftragen, wird der technische Wechsel werktags innerhalb von 24 Stunden vollzogen.
    • Versorgung bleibt stabil: Ihre Stromversorgung ist jederzeit gesichert, auch beim Wechsel.
    • Kostenfrei & unkompliziert: Der Wechselprozess ist für Sie kostenlos und wird in der Regel vom neuen Anbieter übernommen.
    Wichtiger Hinweis

    Vom 23. Mai bis 10. Juni 2025 setzen wir und andere Energieversorger unsere Prozesse zu den neuen gesetzlichen Vorschriften zum Lieferantenwechsel 24 Stunden um. Das bedeutet für Sie: Nur bis zum 23. Mai 2025 können wir sechs Wochen rückwirkend anmelden. Eine Abmeldung ist bis zum 26. Mai 2025 möglich.

    • Gut zu wissen: Ihre Stromversorgung wird nicht unterbrochen und Sie werden weiterhin mit Energie versorgt.

    Was bedeutet das für Sie?

    Selbstverständlich nehmen wir weiterhin Ihre Aufträge zur An- und Abmeldung entgegen, jedoch werden diese erst ab dem 10. Juni 2025 nach den neuen Regelungen umgesetzt. Ein vertraglicher Lieferbeginn ist daher erst ab dem 12. Juni möglich; eine Abmeldung Ihres bestehenden Vertrags ab dem 11. Juni 2025. Bitte beachten Sie: In der Umstellungsphase kann es zu Verzögerungen in der Bearbeitung kommen. In dieser Zeit werden keine Vertragsbestätigungen versendet.

    Was müssen Sie beim Umzug beachten?

    Ab Juni 2025 ist es nicht mehr möglich den Umzug rückwirkend an- oder abzumelden– bitte mindestens 14 Tage vor dem geplanten Umzugstermin melden! So können wir alle Formalitäten rechtzeitig in die Wege leiten, damit wir Sie als badenova weiterhin mit Energie versorgen können. Sie können einfach per Umzugsformular, Telefon, E-Mail oder Post den Umzug mitteilen.

    Welche Daten sind für die Umzugsmeldung erforderlich?

    • Name, Kundennummer, alte und neue Adresse, Umzugsdatum
    • Zählernummern und Zählerstände (inkl. Ablesedatum)

    Kein rückwirkender Einzug, keine nachträgliche Abmeldung

    Bisher: Bis zu 6 Wochen rückwirkend den Energielieferanten über eine An- oder Abmeldung zu informieren.

    Neu: An- oder Abmeldungen sind nur noch im Voraus möglich

    Wichtig: Achten Sie auf eine rechtzeitige Kündigung, sonst bleibt der bisherige Vertrag bis zur Kündigung bestehen.

    Hinweise für Mieter und Eigentümer

    Zählerstand melden

    • Teilen Sie uns den Zählerstand Ihrer alten Wohnung am Tag der Schlüsselübergabe einfach im Umzugsformular, per E-Mail oder telefonisch mit.

    Übergabeprotokoll verwenden

    • Halten Sie Zählerstand und Datum im Übergabeprotokoll fest – es gilt als Nachweis der Wohnungsübergabe.

    Neuer Wohnort

    • Melden Sie sich frühzeitig vor Ihrem Einzug bei uns, damit wir Sie als badenova weiterhin beliefern können – so vermeiden Sie eine automatische Einstufung in die meist teurere Grundversorgung.

    Was ändert sich beim Lieferantenwechsel?

    Ein Lieferantenwechsel bedeutet, dass Sie Ihren aktuellen Stromanbieter durch einen neuen Anbieter ersetzen – ganz ohne Unterbrechung der Stromversorgung. Wir von badenova sind für Sie da: Profitieren Sie bei uns von besseren Konditionen, Ökostrom aus 100 % erneuerbaren Energien und exzellentem Service. Der Wechsel ist kostenfrei und unkompliziert- wir übernehmen alle notwendigen Schritte – inklusive Kündigung beim bisherigen Anbieter.

    Gilt jetzt für alle Stromkunden eine 24-Stunden-Kündigungsfrist?

    Nein. Der 24-Stunden-Lieferantenwechsel bezieht sich nur auf den Zeitraum der technischen Verarbeitung eines Lieferantenwechsels und ändert nichts an Ihren vereinbarten Kündigungsfristen.

    Rechtliche Grundlage

    Die Änderungen basieren auf § 20a Absatz 2 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG), der wiederum auf der EU-Richtlinie 2019/944 beruht.