Das Wichtigste in Kürze
Jede Anlage zählt für den Klimaschutz! Deshalb unterstützen wir Sie beim Weiterbetrieb Ihrer PV Anlage – unabhängig davon, ob Sie Ihren produzierten Strom volleinspeisen oder einen Teil selbst nutzen möchten.
In der EEG Novelle 2021 wird der bestehende Weg der Einspeisung beim örtlichen Netzbetreiber fortgeschrieben. Das heißt, wenn Sie bisher Ihren Strom beim Netzbetreiber einspeisen und die EEG Vergütung erhalten haben, müssen Sie nichts tun. Sie erhalten weiterhin eine Vergütung des eingespeisten Stroms.
Wir begrüßen die vereinfachten Regelungen des Gesetzgebers. Jedoch sehen wir weiteren Handlungsbedarf, um die Wirtschaftlichkeit für den Weiterbetrieb kleiner PV Anlagen zu erhöhen.
Unser Angebot für Anlagen bis 10 kWp installierter Leistung: Zusätzliche Vergütung von 4 ct/kWh
Sie möchten selbst Strom erzeugen und AKTIV werden? Hier finden Sie eine Übersicht unsere aktuellen AKTIV-Förderprogramme.
Mit unserem Ökostrom AKTIV Fonds fördern und erhöhen wir den Betrag der Einspeisevergütung für PV Anlagenbetreiber bis 10 kWp installierter Leistung. Damit unterstützen wir Sie beim Weiterbetrieb Ihrer PV Anlage durch eine zusätzliche Förderung Ihrer Einspeisevergütung beim örtlichen Netzbetreiber. Das bedeutet, dass wir jede von Ihrer Anlage produzierte und eingespeiste Strommenge mit zusätzlichen 4 ct/kWh vergüten.
Unser Angebot für PV Anlagen über 10 kWP installierter Leistung
In diesem Fall empfehlen wir Ihnen den Kauf eines Stromspeichers, um den Eigenverbrauch und damit die Wirtschaftlichkeit Ihrer Anlage zu erhöhen. Gerne beraten wir Sie direkt zu Ihren Optionen.
Freiburger Stadtstrommodell
Das Freiburger Stadtstrommodell bietet Ihnen weitere zusätzliche Beratungsleistungen und Förderprogramme für den Weiterbetrieb Ihrer Post EEG Anlage. Wenn Sie Ihre Anlage in der Gemarkung Freiburg betreiben, dann informieren Sie sich auf https://www.freiburg.de/pb/1632317.html über die Stadtstromförderung.
Häufig gestellte Fragen
Repowering & Smart Meter
Was bedeutet Repowering bei PV Bestandsanlagen?
Unter Photovoltaik Repowering versteht man die Option, die Photovoltaikanlage zu modernisieren. Dazu gibt es mehrere Möglichkeiten:
Eine Anlagenoptimierung besteht in einem Austausch alter Wechselrichter. Moderne Wechselrichter haben aufgrund des technischen Fortschritts einen deutlich höheren Wirkungsgrad als das vorhandene Gerät und optimieren die Erträge der Bestandsanlage.
Eine weitere Möglichkeit ist der Modulaustausch mit leistungsstärkeren Modulen und/oder auch eine Anlagenvergrößerung. In diesen Fällen erhöht sich die installierte Leistung der angemeldeten PV Anlage und wird damit zur „Neuanlage“ entsprechend des EEG. Diese Änderung muss neu gemeldet werden. Der eingespeiste Strom wird entsprechend der geltenden Vergütungssätze für Neuanlagen vergütet.
Wann benötige ich einen Smart Meter Zähler?
Bei Volleinspeisung des gesamten, in der Anlage produzierten Stroms wird bei Post EEG Anlagen bis zur Übergangszeit 2027 für ausgeförderte Anlagen bis 100 kWp kein Smart Meter Zähler benötigt. Dies gilt auch für die Umstellung auf Eigenverbrauch und Einspeisung des Überschussstroms beim Netzbetreiber. Nur bei Umstellung auf Eigenverbrauch in der sogenannten sonstigen Direktvermarktung ist ein Smart Meter Zähler vorgeschrieben.
Wie hoch sind die Zählerkosten?
Die aktuellen Preise für Zähler und Messwesen finden Sie auf den jeweiligen Internetseiten des örtlichen Netzbetreibers.
Hier finden Sie z.B. die Informationen von badenovaNETZE:
Netzzugangsentgelte Strom
Intelligente Messsysteme (Smart Meter)
Zusätzliche Vergütung von 4 ct/kWh
Wer zahlt die zusätzliche Vergütung von 4 ct/kWh für die beim Netzbetreiber eingespeiste Strommenge aus?
Voraussetzung für die zusätzliche Vergütung von 4 ct pro Kilowattstunde eingespeisten Stroms ist ein Vertragsabschluss des Tarifs Ökostrom AKTIV mit badenova und eine maximal installierte Leistung bis zu 10 kWp Ihrer PV Anlage. Dann können Sie einen Förderantrag stellen und diesen bei uns einreichen. Wir zahlen die Förderung aus dem Ökostrom AKTIV Fonds an Sie aus.
Ist die zusätzliche Vergütung des eingespeisten Stroms auch kombinierbar mit dem Stadtstrommodell Freiburg bzw. diesen Förderungen?
Ja, wenn Sie in der Gemarkung Freiburg wohnen, können Sie sowohl den Ökostrom AKTIV Vertrag abschließen und die Zusatzvergütung für den eingespeisten Strom erhalten, als auch das Beratungs- und Förderprogramm der Stadt Freiburg in Anspruch nehmen.
Mehr dazu unter https://www.freiburg.de/pb/1632317.html
Bekomme ich die Zusatzvergütung des eingespeisten Stroms nur im Netzgebiet von badenovaNETZE?
Nein, Fördervoraussetzung ist nur der Abschluss des Ökostrom AKTIV Tarifs. Dieser wird in ganz Südbaden angeboten. Durch die Eingabe Ihrer PLZ in unserem Tarifberater können Sie ganz leicht die Verfügbarkeit für Ihre Region prüfen. Zum Tarifberater
Was ist, wenn die PV Anlage größer als 10 kWp ist. Bekommt man für die 10 kWp die zusätzlichen 4 ct und für den Rest den Vermarktungspreis des Netzbetreibers oder Direktversorgers?
Nein, das ist leider nicht möglich. Sie können in diesem Fall den Strom direkt beim Netzbetreiber einspeisen und zusätzlich auf Eigenstromverbrauch umstellen. Bei Eigenverbrauchsumstellung kann ein zusätzlicher Speicher die Wirtschaftlichkeit der Anlage erhöhen. Wenn Sie den Stromspeicher direkt bei uns beziehen, erhalten Sie einen Post-EEG Bonus von 500 €. Zum Photovoltaik Rechner
Gilt das Angebot auch für Anlagen, die noch bis 2022 gefördert werden?
Das Angebot kann für ausgeförderte PV Anlagen bis 10 kWp abgeschlossen werden. D.h. nach Ablauf der ursprünglichen Förderung der Anlage zum 01.01.2023 können Sie das Angebot abschließen.
Eigenverbrauch
Welche Eigenverbrauchsquote ist realistisch?
Die Eigenverbrauchsquote hängt von der Höhe ihres Stromverbrauches ab und davon, wie viel Kilowattstunden Ihre PV Anlage im Jahr produziert. Bei einer PV Anlage mit 2,5 kWp ist in der Regel z.B. eine Eigenverbrauchsquote von 50-60 % möglich. Dabei soll darauf geachtet werden, größere Energieverbräuche wie Waschmaschine, Geschirrspülmaschine, Wäschetrockner etc. in Zeiten zu nutzen, wenn die Sonne scheint.
Brauche ich bei einer Eigenverbrauchsumstellung unbedingt einen Batteriespeicher?
Für Umstellung auf Eigenverbrauch ist ein Batteriespeicher nicht notwendig. Dieser macht erst dann Sinn, wenn die Anlagengröße 6-7 kWp oder größer ist.
Wie ist die Situation in Mietshäusern? Gelten die gleichen Regeln für den Eigenverbrauch? Wie ist es bei vermieteten Objekten mit Eigennutzung?
In Mietshäusern kommt das Prinzip des Mieterstromkonzepts zur Anwendung. Allerdings ist hierbei die Umstellung des Messwesens sehr aufwändig.
Wer baut mir meine Anlage auf Eigenverbrauch um? Alle Elektrobetriebe, die ich angefragt habe, winken wegen hoher Auslastung ab.
Dies ist ein generelles Problem, da die meisten Handwerksfirmen volle Auftragsbücher haben. Die Stadt Freiburg arbeitet mit Handwerksfirmen zusammen, die die Checks durchführen die Anlagen umbauen können. Auch hier wird man etwas Geduld brauchen, denn die hohe Anzahl der PV Anlagen ist nicht innerhalb von wenigen Tagen umgebaut.
Sie möchten einen persönlichen Kontakt?
Sprechen Sie uns an – wir beraten Sie gern:
Montag bis Freitag: 08:00 - 17:00 Uhr