Mein Kundenportal

Anmelden

Sie sind Kunde und haben noch keinen badenova Kundenportal-Zugang? Jetzt registrieren.

(Mo - Fr 08:00 - 20:00 Uhr) 0800 279 10 20
Tarifrechner

Mein Kundenportal

Anmelden

Sie sind Kunde und haben noch keinen badenova Kundenportal-Zugang? Jetzt registrieren.

  • Co2-Steuer erklärt.
  • CO2-Preis

    Die häufigsten Fragen und Antworten zum CO2-Preis

    Was ist das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG)?

    Das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) ist Bestandteil der von der Bundesregierung geplanten Energie- und Klimawende. Das vom deutschen Bundestag beschlossene Gesetz ist am 20.12.2019 in Kraft getreten.

    In diesem Gesetz wurde festgelegt, dass ab 1. Januar 2021 für den CO2-Ausstoß von Kraft- und Brennstoffen (z.B. Öl, Benzin oder Erdgas) Emissionszertifikate erworben werden müssen. Genauer gesagt von den „Inverkehrbringern und Lieferanten der Brenn- und Kraftstoffe“. Damit sind die Versorger wie z.B. badenova gemeint, da diese das Erdgas liefern bzw. in den Verkehr bringen.

    Die anfallenden Kosten für die Emissionszertifikate werden dazu führen, dass Brennstoffe (z.B. Erdgas) teurer werden. Dies ist vom Gesetzgeber so vorgesehen – denn die höheren Kosten sollen Anreize schaffen, mehr Energie zu sparen, auf klimaschonende Technologien umzusteigen und mehr erneuerbare Energien zu nutzen.

    Was ist der „CO2-Preis“, „CO2-Abgabe“ oder „CO2-Bepreisung“?

    Als Energielieferant sind wir dazu verpflichtet, CO2-Zertifikate für das an Sie gelieferte Erdgas zu erwerben und an die zuständigen Behörden weiterzugeben. Der Preis hierfür ist gesetzlich fixiert. Aus diesem Grund wird oft von einer „CO2-Steuer“, „CO2-Abgabe“ oder der „CO2-Bepreisung" gesprochen. Jedoch handelt es sich hierbei nicht um eine Steuer oder Abgabe, sondern um die Kosten für den Kauf der Emissionszertifikate aus dem nationalen Brennstoffemissionshandel.

    Wie hoch ist der CO2-Preis?

    Die staatlich verursachten Belastungen sind für alle Erdgasversorger gleich.

    Im Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) sind für die nächsten Jahre folgende Preise festgelegt worden:

    2023 2024 2025
    30 €/t 45 €/t 55 €/t
    0,5442 ct/kWh netto 0,8163 ct/kWh netto 0,9977 ct/kWh netto

    Im Jahr 2026 wird der CO2-Preis innerhalb eines Korridors von 55 bis 65 Euro liegen. Ab 2027 soll es einen europäischen Markt für den Handel mit Emissionszertifikaten geben auf dem die Verkäufer die Zertifikate versteigern.

    Was passiert mit meinen Mehrkosten?

    Die Einnahmen aus der CO2-Bepreisung fließen in den Klima- und Transformationsfonds (KTF). Damit soll der Umstieg auf klimafreundliche Technologien finanziert sowie Haushalte und Unternehmen entlastet werden. Ein Beispiel hierfür ist die 2022 abgeschaffte EEG-Umlage.

    Ist Ökostrom ebenfalls von den Belastungen aus dem BEHG betroffen? Wird mein Tarif hierdurch teurer?

    Ökostrom ist nicht von den Belastungen aus dem BEHG betroffen. Die Emissionen der Stromerzeugung sind in Deutschland bereits im Europäischen Emissionshandel (EU-ETS) erfasst. Seit 2005 müssen Betreiber für jede Tonne emittiertes CO2 eine Emissionsberechtigung abgeben.

    Sie sind Geschäftskunde?

    Für Geschäftskunden haben wir separate Informationen zusammengestellt. Diese finden Sie hier.