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  • Gesetzliche Anforderungen im Bereich Heizung
  • Gesetzliche Anforderungen

    Die Wichtigkeit nachhaltiger Konzepte hinsichtlich Energiegewinnung und -nutzung zur Eindämmung des Klimawandels steigt stetig. Gut 25% der in Deutschland freigesetzten CO2 Emissionen werden aktuell für das Beheizen von Gebäuden ausgestoßen. Das Klimaschutzgesetzt sieht vor, dass durch eine steigende CO2 Steuer die Kosten für fossile Brennstoffe wie Öl oder Gas über die nächsten Jahre kontinuierlich ansteigen werden, was alte Heizsysteme wie die klassische Öl- oder Gasheizung nicht nur klimaschädlich, sondern auch sehr kostenintensiv macht. Das verdeutlicht die Notwendigkeit neuer, klimafreundlicher Heizkonzepte, die unsere Haushalte zuverlässig und kosteneffizient mit Wärme versorgen.

    Seit dem 1.1.2024 legt die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) fest, dass neu eingebaute Heizungen mindestens 65% Prozent ihres Verbrauchs durch erneuerbare Energien beziehen müssen. Erst einmal gilt diese Regel des "Heizungsgesetzes" aber nur für Neubauten in Neubaugebieten, für alle anderen Gebäude gelten Übergangsregelungen, deren Gültigkeitsdauer sich nach der Einwohnerzahl der Gemeinden richten.

    Besonderheit Baden-Württemberg: Bereits seit 2010 gilt in Baden-Württemberg das EWärmeG (Erneuerbare-Wärme- Gesetz): Neue Heizungsanlagen müssen mindestens 15 Prozent der Wärme aus erneuerbaren Energien beziehen.

    Das Wichtigste in Kürze

    • Das GEG regelt, dass neu eingebaute Heizungen mindestens 65% Prozent ihres Verbrauchs durch erneuerbare Energien (EE) abdecken müssen.
    • Zur Erreichung dieser Anforderung gibt es keine Vorgaben hinsichtlich der verwendeten Heiztechnologie.
    • Bereits eingebaute Heizungen sind von dem Gesetz vorerst nicht betroffen. Funktionierende Öl- und Gasheizungen dürfen also weiterhin in Betrieb bleiben. Der Betrieb von Heizungen mit fossilen Brennstoffen ist erst ab dem 1.1.2045 komplett verboten. Durch den gesetzlich festgelegten Anstieg der CO2 Steuer wird der Betrieb einer Gas- oder Ölheizung jedoch immer teurer.
    • Der Umstieg auf klimafreundliche Heizungssysteme wird staatlich gefördert. Förderungen von mindestens 30 Prozent und maximal 70 Prozent der Investitionskosten stehen Eigentümer*innen zur Verfügung.
    • Beim Heizungstausch gilt in Baden-Württemberg das EWärmeG. Danach muss die neue Heizanlage mindestens 15 Prozent der Wärme mit erneuerbaren Energien erzeugen.
    • Für Neubauten in Neubaugebieten gilt die 65%-EE-Anforderung schon jetzt. Für alle übrigen Gebäude greift diese mit dem Vorliegen der kommunalen Wärmeplanung. Wird zwischen diesen Fristen eine Öl- oder Gasheizung eingebaut, muss diese innerhalb der nächsten Jahre schrittweise auf Energie aus Biomasse umrüstbar sein.

    Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes

    Was regelt das Gebäudeenergiegesetz

    Die wichtigste Regelung ist, dass neu eingebaute Heizungen mindestens 65% erneuerbare Energien nutzen müssen. Neubauten in Neubaugebieten müssen diese Vorgabe bereits ab 1.1.2024 erfüllen. Für alle anderen Gebäude gilt diese Vorgabe ab dem Vorliegen der kommunalen Wärmeplanung.

    Welche Heizungen sind noch erlaubt?

    Es gibt keine Vorgaben hinsichtlich der verwendeten Technologie, mit der 65%-EE-Regel erfüllt wird - es gilt Technologieoffenheit. Es sind unterschiedliche Heizungsoptionen möglich, mit denen die gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden können, u.a. Anschluss an ein Wärmenetz, Wärmepumpen, Solarthermie, Biomasseheizungen (Holz- oder Pelletheizung) oder Hybridheizungen.

    Was gilt für bestehende Öl- und Gasheizungen?

    Ölheizungen, die älter als 30 Jahre sind, müssen ausgetauscht werden. Davon abgesehen gibt es keine Pflicht zum Austausch funktionierender Heizungen mit fossilen Brennstoffen. Im Falle einer Havarie (Heizung ist irreparabel kaputt) gilt eine Pflicht zur fachkundigen Beratung sowie eine Übergangsfrist von fünf Jahren (bzw. bis zum Vorliegen der kommunalen Wärmeplanung), in der weiterhin eine Heizungsanlage eingebaut werden darf, die die 65%-EE-Regel nicht erfüllt. Wird zwischen 1.1.2024 und dem Ablauf der oben genannten Fristen eine Öl- oder Gasheizung eingebaut, muss diese auf Energie aus Biomasse ümrüstbar sein. Ab 2029 der Anteil der genutzten erneuerbaren Energien stetig gesteigert werden:

    ab 2029: mind. 15%

    ab 2035: mind. 30%

    ab 2040: mind. 60%

    ab 2045: 100 %

    Verfügbarkeiten von klimafreundlichen Alternativen für den Betrieb von Öl- Gasheizungen (bspw. Biomethan oder Wasserstoff) sowie steigende Preise für fossile Brennstoffe sollten also unbedingt beachtet werden.

    Sind Öl- und Gasheizungen verboten?

    In Neubaugebieten sind reine Öl- und Gasheizungen ab dem 1.1.2024 verboten. Für alle übrigen Gebäude gilt, dass der Einbau von Öl- und Gasheizungen bis zum Vorliegen einer kommunalen Wärmeplanung unter folgenden Voraussetzungen erlaubt ist:

    • Heizungsanlage muss auf erneuerbare Energien umrüstbar sein. Ab 2029 muss der Anteil an erneuerbaren Energien zu 15%, ab 2035 zu 30%, ab 2040 zu 60% und ab 2045 zu 100% erfüllt werden.
    • Pflicht einer vorherig fachlichen Beratung inkl. dem Hinweis auf mögliche Unwirtschaftlichkeit durch steigende Preise für fossile Brennstoffe.

    Ab dem 1.1.2045 ist der Einbau von Heizungsanlagen mit fossilen Brennstoffen nicht mehr erlaubt.

    Ab wann gelten die neuen Regelungen?

    Neubauten in Neubaugebieten müssen die 65%-EE-Anforderung bereits ab dem 01. Januar 2024 erfüllen. Für alle weiteren Gebäude greift die Regelung sobald die kommunale Wärmeplanung vorliegt.

    Was ist die kommunale Wärmeplanung und wann liegt diese vor?

    Die kommunale Wärmeplanung bezeichnet die Erstellung eines Planes, wie Städte und Gemeinden zukünftig ihre Wärmeversorgung klimaneutral gestalten können.

    Wann diese spätestens vorliegen muss ist abhängig von der Anzahl der Einwohner:

    • Für Gemeinden mit mehr als 100.000 Einwohner: 30.06.2026
    • Für Gemeinden mit weniger als 100.000 Einwohner: 30.06.2028

    Wird Heizungstausch gefördert?

    Die Bundesregierung unterstützt den Umstieg auf eine klimafreundliche Heizung mit staatlichen Förderungen. Die Mindestförderung für förderfähigeHeizungstechnoligien beträgt 30 Prozent, Die Maximalförderung beträgt 70 Prozent der Investitionskosten.

    Besonderheit Baden-Württemberg: EWärmeG

    Das EWärmeG ist ein Landesgesetz von Baden Württemberg. Es bezieht Altbauten und Bestandsgebäude, die bis zum 1. Januar 2009 errichtet wurden, in die Erfüllungspflicht mit ein. Seit 2010 müssen Eigentümer bei einem Austausch der Heizungsanlage dafür sorgen, dass mindestens 15 Prozent der Wärme mit Erneuerbaren Energien erzeugt werden oder der Gesamtwärmebedarf durch gezielte Maßnahmen um 15 Prozent reduziert wird. Für Etagenheizungen gelten diese Auflagen nicht.

    Das EWärmeG greift immer dann, wenn eine Heizungsanlage ausgetauscht wird. Der Nachweis über die Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen muss gegenüber der zuständigen Behörde innerhalb von 18 Monaten nach Inbetriebnahme der neuen Heizungsanlage nachgewiesen werden. Da die Vorgaben des EWärmeG technologieoffen sind, kann eine Vielzahl an Technologien genutzt werden, um die Pflicht zur Nutzung Erneuerbarer Energien zu erfüllen.

    badenova unterstützt Sie beim Nachweis gegenüber der zuständigen Behörde mit einem Erfüllungsnachweis.

    Alles zum EWärmeG und Erfüllungsnachweis

    Förderungen für Heizungsmodernisierung

    Um den Umstieg auf moderne, klimafreundliche Heizsysteme für Eigentümer*innen zu erleichtern, unterstützt der Bund mit staatlichen Förderungen. Bis zu 70 Prozent der Investitionskosten können so gefördert werden.

    badenova unterstützt Sie mit dem Rund-um-Paket auch bei der Antragsstellung, damit Sie das Maximum an Förderungen ausschöpfen können.

    Heizung jetzt modernisieren

    Die Technik, die für unsere Wärme sorgt, ist oft veraltet. Viele davon benötigen zur Wärmeerzeugung fossile Brennstoffe, wie Gas oder Öl. Diese Anlagen produzieren deutlich mehr CO2 als moderne Heizsysteme. Mit zunehmendem Alter steigt zudem der Aufwand für Wartung und Reparatur. Durch eine Heizungsmodernisierung sparen Sie Kosten und verringern klimaschädliche Emissionen. Daher wird die Modernisierung einer Heizung auch großzügig gefördert. Auch der Austausch einer noch funktionierenden fossilen Brennstoff-Heizung macht nicht nur ökologisch Sinn, sondern birgt auch viele finanzielle Vorteile. Beim Umstieg auf eine moderne Heizanlage auf Basis erneuerbarer Energien können Sie bis zu 70% der Investitionskosten durch Fördermittel decken. Aufgrund der hohen Effizienz innovativer Heizungsanlagen können Sie außerdem langfristig durch geringe Betriebs- und Wartungskosten Geld sparen. Spätestens wenn bei Ihrer bestehenden Gas- oder Ölheizung teure Reparaturen fällig werden, lohnt es sich genau nachrechnen, ob sich der Umstieg auf eine klimafreundliche Heizung nicht auch finanziell lohnt.

    Eine Investition, die sich bezahlt macht: Mit einer modernen Heizung reduzieren Sie deutlich Ihre Energiekosten und steigern den Wert Ihrer Immobilie. Und Sie tun Gutes für Umwelt und Klima.

    Bis zu 70 Prozent Förderung

    Neue Heizung mit badenova

    Rundum-Sorglos-Paket inkl. Beratung, Installation und Fördergeldservice

    • Umfassende persönliche Beratung
    • Planung einer modernen, effizienten und zuverlässigen Heizungslösung
    • Professioneller Förderservice
    • Flexible Finanzierungsmodelle
    • Installation und Inbetriebnahme durch regionale Premium Partner



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