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  • Förderung für private Wallboxen

    Wichtig

    Seit dem 27.10.2021 sind die KfW-Mittel zur Förderung privater Wallboxen ausgeschöpft.

    Welche Attraktivität die Elektromobilität auf die Menschen ausübt, zeigt sich eindrucksvoll an der Förderung von Wallboxen durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Nachdem die Bundesregierung im Juli 2021 zusätzliche 300 Millionen bereitgestellt hatte, war die gesamte Wallbox-Förderung in Höhe von 800 Millionen Euro im Oktober 2021 vollständig aufgebraucht. Seither kann der KfW-Zuschuss 440 (Ladestationen für Elektroautos – Wohngebäude) für den Kauf und Anschluss privater Wallboxen nicht mehr beantragt werden.

    Die gute Nachricht: Ganz beendet ist die Förderung privater Ladestationen für Elektroautos jedoch nicht. Bundesländer wie Baden-Württemberg und einige Kommunen bieten nach wie vor lukrative Zuschüsse für die Errichtung von Ladestationen an.

    Wallbox: E-Auto bequem zu Hause laden

    Die einfachste und bequemste Art Ihr E-Auto zu laden ist die Wallbox - eine Ladestation für Ihr Zuhause. Wallboxen finden meist Einsatz an der Wand von Garagen oder an Carports. Die Vorteile einer eigenen Wallbox liegen dabei klar auf der Hand. Es garantiert schnelles und sicheres Laden und ist dabei noch umweltschonend. Viele weitere Informationen haben wir für Sie auf unserer Wallbox Seite zusammengefasst.

    Die Ladelösung für Zuhause: Wallbox
    Wallbox, als Ladelösung für Ihr Elektroauto | Foto-Ruhrgebiet/Shutterstock.com

    Regionale Förderung für Wallboxen

    Auch wenn das Programm Charge@BW – die Wallbox-Förderung des Landes Baden-Württemberg für Unternehmen, Organisationen und Freiberufler – Ende November 2021 ausgelaufen ist, kann sich die Suche nach regionalen Fördertöpfen lohnen. So fördert Baden-Württemberg seit Dezember 2021 mit dem BW-e-Solar-Gutschein den Kauf oder das Leasing neuer Elektrofahrzeuge bei gleichzeitigem Betrieb einer Photovoltaikanlage. Kauf und Leasing eines Elektrofahrzeugs werden mit 1.000 Euro gefördert, Wallboxen in Verbindung mit einem E-Auto-Kauf mit 500 Euro.

    Die gute Nachricht: Antragsberechtigt sind neben Unternehmen, Organisationen und Freiberuflern auch Privatleute. Folgende Voraussetzungen gelten für eine Ladestation-Förderung in Baden-Württemberg:

    • Das Fahrzeug muss mindestens drei Jahre in Baden-Württemberg zugelassen sein und überwiegend dort verkehren.
    • Der Antragsteller muss eine Photovoltaikanlage betreiben oder innerhalb von sechs Monaten eine Photovoltaikanlage in Betrieb nehmen.
    • Die Photovoltaikanlage muss mindestens 2 kWp pro gefördertes Fahrzeug leisten.
    • Die Versorgung der Ladestation erfolgt durch selbst produzierten Strom aus der Photovoltaikanlage.