• Geschäftspartner im Gespräch.
  • Ersatz- und Grundversorgung für Kunden mit registrierender Leistungsmessung (rLM*)

    Ersatzversorgung

    Eine Ersatzversorgung im Sinne des Energiewirtschaftsgesetzes liegt vor, wenn Sie als Letztverbraucher über das Energieversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung in Niederspannung oder Niederdruck an einer leistungsgemessenen Entnahmestelle Energie beziehen, dieser Bezug jedoch keinem bestimmten Liefervertrag zugeordnet ist.

    Achtung: Da eine Ersatzversorgung nur bis zu drei Monate andauern kann, empfehlen wir Ihnen den Abschluss eines regulären Liefervertrages. Wir würden uns freuen, Ihnen ein unverbindliches Lieferangebot unterbreiten zu dürfen.

    Ersatzversorgung für Nicht-Haushaltskunden mit registrierender Leistungsmessung (rLM)

    Die Preise für Ersatzbelieferung für Nicht-Haushaltskunden mit registrierender Leistungsmessung setzen sich aus einem Arbeitspreis je Kilowattstunde und einem Grundpreis je Monat zusammen:

    Strom (Stand 01.12.2024) Preis  
    Arbeitspreis je kWh 14 ct/kWh
    ab 01.12.2024
    Grundpreis je Monat 200 €/Monat ab 17.12.2021
    Erdgas (Stand 01.09.2024) Preis  
    Arbeitspreis je kWh 7 ct/kWh ab 01.09.2024
    Grundpreis je Monat 200 €/Monat ab 17.12.2021

    Die oben genannten Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen Netzentgelte, Entgelte für Messstellenbetrieb, Messung und Abrechnung sowie der Konzessionsabgabe.

    Bei Stromlieferstellen kommen die KWK-Umlage, Umlage nach § 19 Strom NEV, Umlage nach § 17 EnWG sowie die Stromsteuer und Mehrwertsteuer in der jeweils gültigen Höhe hinzu.

    Bei Erdgaslieferstellen kommen die Bilanzierungsumlage, der CO2-Preis, die Gasspeicherumlage, die Energiesteuer und die Mehrwertsteuer in der jeweils gültigen Höhe hinzu.

    Bei Inkrafttreten oder Änderung von Abgaben, Steuern, Umlagen und/oder ähnlichen vom Gesetzgeber, Behörden o.ä. verursachten Be- oder Entlastungen mit Einfluss auf den Energiepreis, ändert sich dieser entsprechend der tatsächlich eingetretenen Be- oder Entlastung.

    Historische Entwicklung der Ersatzversorgungspreise NHH Kunden rLM Strom
    ab Datum Arbeitspreis je kWh Grundpreis je Monat
    01.09.2024 13 ct/kWh 200 €/Monat
    01.08.2024 11 ct/kWh 200 €/Monat
    01.05.2024 9 ct/kWh 200 €/Monat
    01.04.2024 12 ct/kWh 200 €/Monat
    01.01.2024 14 ct/kWh 200 €/Monat
    01.07.2023 16 ct/kWh 200 €/Monat
    01.04.2023 22 ct/kWh 200 €/Monat
    01.02.2023 40 ct/kWh 200 €/Monat
    Historische Entwicklung der Ersatzversorgungspreise NHH Kunden rLM Erdgas
    ab Datum Arbeitspreis je kWh Grundpreis je Monat
    01.08.2024 6 ct/kWh 200 €/Monat
    01.04.2024 5 ct/kWh 200 €/Monat
    01.01.2024 6 ct/kWh 200 €/Monat
    01.07.2023 9 ct/kWh 200 €/Monat
    01.04.2023 10 ct/kWh 200 €/Monat
    01.02.2023 15 ct/kWh 200 €/Monat

    Ersatzversorgung für Haushaltskunden mit registrierender Leistungsmessung (rLM)

    Allgemeine Preise der Ersatzversorgung Strom

    für Haushaltskunden mit registrierender Leistungsmessung

    monatlicher Grundpreis (netto €) monatlicher Grundpreis (brutto €)
    100 119
    Arbeitspreis pro kWh (netto ct) Arbeitspreis pro kWh (brutto ct)
    46,000 54,74

    Diese Ersatzversorgung gilt für die Lieferung zum allgemeinen Preis im Rahmen der Ersatzversorgung von Haushaltskunden mit registrierender Leistungsmessung in Niederspannung.

    Die Ersatzversorgung nach § 38 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) erfolgt auf Grundlage der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (StromGVV) sowie den Ergänzenden Bedingungen von badenova.


    Weitere rechtliche informationen

    • badenova Energie GmbH bietet die Versorgung mit elektrischer Energie aus dem Niederspannungsnetz innerhalb des Vertriebsgebiets für Ökostrom zu den oben genannten Preisen an. Der Strompreis setzt sich aus einem Grundpreis und einem Arbeitspreis zusammen. Der Grundpreis beinhaltet eine monatliche Abrechnung.
    Im Nettopreis sind enthalten: Euro/Jahr ct/kWh
    Stromsteuer   2,050
    Konzessionsabgabe (Wegenutzungentgelt an die Gemeinde)**   0,11 – 1,879
    Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG-Umlage)   0,000
    Aufschlag nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG-Aufschlag)   0,378
    Umlage nach §19 Abs.2 der Stromnetzentgeltverordnung (Sonderkunden-Umlage)   0,437
    Umlage nach §17f Abs.5 des Energiewirtschaftsgesetzes (Offshore-Netzumlage)   0,419
    Umlage nach §18 der Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten (ABLaV-Umlage)   0,003
    Netzentgelt je verbrauchte Kilowattstunde   2,54 – 5,63
    Leistungspreis 33,31 – 110,42 €/kW/a  
    Messstellenbetrieb (wenn vom grundzuständigen Messstellenbetreiber durchgeführt) 28,17  
    Kalkulatorische kurfristige Beschaffungskosten gemäß §38 EnWG   31,136

    ** Es werden die Höchstsätze gemäß Konzessionsabgabenverordnung (§4 KAV) gezahlt. Falls verschiedene Abgabensätze zu Anwendung kommen, ist dergewichtete kalkulatorische Durchschnittspreis angegeben.

    Nähere Informationen zu den oben genannten staatlichen Umlagen finden Sie auf der Informationsplattform der deutschen Übertragungsnetzbetreiber: netztransparenz.de

    • In den Bruttopreisen ist zusätzlich die Umsatzsteuer enthalten. Die Umsatzsteuer beträgt derzeit 19%. Alle Bruttopreise sind auf zwei Nachkommastellen gerundet.
    • Soweit nichts Abweichendes bestimmt ist, gilt ergänzend die Verordnung über "Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Strom aus dem Niederspannungsnetz (StromGVV)".

    Allgemeine Preise der Ersatzversorgung Erdgas

    für Haushaltskunden mit registrierender Leistungsmessung

    monatlicher Grundpreis (netto €) monatlicher Grundpreis (brutto €)
    100 107
    Arbeitspreis pro kWh (netto ct) Arbeitspreis pro kWh (brutto ct)
    20,544 21,98

    Diese Ersatzversorgung gilt für die Lieferung zum allgemeinen Preis im Rahmen der Ersatzversorgung von Haushaltskunden mit registrierender Leistungsmessung in Niederdruck.

    Die Ersatzversorgung nach § 38 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) erfolgt auf Grundlage der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz (GasGVV) sowie den Ergänzenden Bedingungen von badenova.


    Weitere rechtliche informationen

    • badenova Energie GmbH bietet die Versorgung mit Erdgas aus dem Niederdrucknetz innerhalb der Vertriebsgebiete für Erdgas zu den zuvor genannten Preisen an. Der Erdgaspreis setzt sich aus einem Grundpreis und einem Arbeitspreis zusammen. Der Grundpreis beinhaltet eine monatliche Abrechnung.
    Im Nettopreis sind enthalten: Euro/Jahr ct/kWh
    Energiesteuer   0,550
    Kosten der Emissionszertifikate aus dem nationalen Brennstoffemissionshandel nach dem BEHG („CO2-Preis“)   0,546
    Konzessionsabgabe (Wegenutzungentgelt an die Gemeinde)**   0,03 – 0,930
    Gasspeicherumlage nach § 35e EnWG   0,059
    Bilanzierungsumlage   0,390
    Kalkulatorische kurfristige Beschaffungskosten gemäß §38 EnWG   13,752

    ** Bei einem Jahresverbrauch bis 18.000 kWh werden die Höchstsätze gemäß Konzessionsabgabenverordnung (§ 4 KAV) gezahlt. Bei einem höherenJahresverbrauch wird eine Konzessionsabgabe von 0,030 ct/kWh gezahlt. Da verschiedene Abgabensätze zur Anwendung kommen, ist der gewichtetekalkulatorische Durchschnittspreis angegeben.Nähere Informationen zu den oben genannten staatlichen Umlagen finden Sie auf der Informationsplattform der deutschen Übertragungsnetzbetreiber: netztransparenz.de.

    Darüber hinaus sind in den Nettopreisen das Entgelt für die Energielieferung sowie die vom Netzbetreiber in Rechnung gestellten Netzentgelte, das Entgelt für Messstellenbetrieb, Messung und Netzabrechnung enthalten.

    • In den Bruttopreisen ist zusätzlich die Umsatzsteuer enthalten. Die Umsatzsteuer beträgt derzeit 7%. Alle Bruttopreise sind auf zwei Nachkommastellen gerundet.
    • Abgerechnet wird der Erdgasverbrauch in Kilowattstunden (kWh), die sich aus der Multiplikation der abgelesenen Verbrauchsmenge in Kubikmetern mit dem jeweils maßgeblichen Umrechnungsfaktor ergeben. Beim Vergleich einer Kilowattstunde Gas mit einer Kilowattstunde Strom müssen die Wirkungsgrade der jeweiligen Verbrauchsgeräte und die Tatsache, dass sich der Gaspreis auf den Brennwert bezieht, berücksichtigt werden.
    • Im Netzgebiet der badenovaNETZE GmbH liefert badenova Erdgas der Gruppe H gemäß DVGW-Arbeitsblatt G260 mit einem Brennwert im Normzustand von ca. HS,n = 11,2 kWh/Nm3 und einem Ruhedruck von ca. p = 22 mbar. Außerhalb des Netzgebietes der badenovaNETZE GmbH gelten die Angaben des Netzbetreibers (Mitteilung auf Anfrage).
    • Soweit nichts Abweichendes bestimmt ist, gilt ergänzend die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz (GasGVV).

    Grundversorgung für Haushaltskunden mit registrierender Leistungsmessung (rLM)

    In seltenen Fällen von Haushaltskunden mit rLM-Abnahmestellen, die sich für die Grundversorgung anmelden, gelten die veröffentlichten Preise der Grundversorgung:

    Preisblatt Ökostrom PUR (PDF 147,9 kB)

    Preisblatt Erdgas PUR (PDF 72,2 kB)

    Als Grundlage für die Abrechnung wird bei rLM-Abnahmestellen immer die höchste Verbrauchsstufe bei der Preisbildung genommen.

    * rLM-Abnahmestellen werden in der Regel monatlich nach dem tatsächlichen Verbrauch abgerechnet

    Jetzt wechseln? Sprechen Sie uns an – wir beraten Sie gern:

    0761 279-3456

    FAQ - Die wichtigsten Fragen zur Ersatzversorgung im Detail

    Grund- und Ersatzversorgung – was bedeutet das?

    badenova ist in Freiburg und in vielen umliegenden Gemeinden Grund- und Ersatzversorger für Strom und Erdgas. In der Grundversorgung wird man als Kunde automatisch angemeldet, wenn man an seiner Verbrauchsstelle Energie entnimmt und keinen Energieliefervertrag mit einem anderen Energielieferanten als dem Grundversorger abgeschlossen hat. In die Ersatzversorgung hingegen kommen Kunden durch außergewöhnliche Umstände, z.B. wenn ein anderer Energieversorger seine Kunden nicht mehr beliefern kann und Verträge vorfristig gekündigt werden. Dies ist gesetzlich geregelt in §38 des Energiewirtschaftsgesetzes.

    Haben alle Verbraucher Anspruch auf Ersatzversorgung?

    Einen gesetzlichen Anspruch auf Ersatzversorgung haben grundsätzlich alle Verbraucher, sofern sie in Niederspannung (Strom) oder in Niederdruck (Erdgas) beliefert werden.

    Wie kann ich eine Ersatzversorgung vermeiden bzw. kann ich in einen anderen Tarif wechseln?

    Ob Sie eine Ersatzversorgung vermeiden können oder während der Belieferung in der Ersatzversorgung in einen anderen Tarif wechseln können und in welchen, hängt von verschiedenen Faktoren ab.

    Schritt 1: Zuerst ist es wichtig zu prüfen, ob Sie zu den Haushaltskunden oder Nichthaushaltskunden gehören.

    Haushaltskunden sind Letztverbraucher unabhängig von ihrem Jahresverbrauch, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt nutzen sowie Verbraucher, die Energie für einen beruflichen, landwirtschaftlichen oder gewerblichen Zweck kaufen und dabei den Jahresverbrauch von 10.000 kWh nicht überschreiten (vgl. §3 Nr. 22 EnWG).

    Alle anderen Kunden gehören zur Gruppe der Nichthaushaltkunden.

    Schritt 2: Hier erfahren Sie, wie und in welchen Tarif Sie am besten aus der Ersatzversorgung wechseln können

    Haushaltskunden

    Sobald Sie von Ihrem bisherigen Lieferanten erfahren haben, dass der Vertrag mit Ihnen beendet wird, können Sie auf badenova.de/tarifrechner Ihren Wunschtarif direkt online abschließen.

    Auch während einer laufenden Ersatzversorgung können Haushaltskunden jederzeit in die Grundversorgung der badenova oder in ein Sonderprodukt der badenova oder eines anderen Lieferanten wechseln. Hierfür genügt eine Mitteilung an service@badenova.de oder per Telefon unter 0800 – 279 1020. Am schnellsten und garantiert ohne Wartezeiten erfolgt ein Tarifwechsel jedoch online über unser Kundenportal badenova.de/login. Über den Tarifberater auf der Homepage ist ein Tarifwechsel aus einer laufenden Ersatzversorgung derzeit nicht möglich.

    Als Ausnahme hiervon gilt der folgende Fall:

    Kunden, deren bisheriger Versorger Insolvenz anmelden musste oder seinen Lieferverpflichtungen nicht mehr nachkommen konnte, bleiben automatisch für drei Monate in der Ersatzversorgung und können in dieser Zeit nicht in die Grundversorgung wechseln. Der Wechsel in einen Sondervertrag ist allerdings jederzeit möglich.

    Nichthaushaltskunden

    Kunden mit einem gewerblichen Verbrauch von > 10.000 kWh/Jahr können jederzeit in ein Sonderprodukt der badenova oder eines anderen Versorgers wechseln. Sie haben allerdings KEIN Anrecht auf eine Versorgung in der Grundversorgung.

    • Kleine und mittlere Gewerbekunden mit einem Stromverbrauch zwischen 10.000 – 100.000 kWh/Jahr bzw. Erdgasverbrauch zwischen 50.000 – 500.000 kWh/Jahr:
      Kontaktieren Sie unseren Kundenservice unter 0800 – 279 1020.

    • Größere Gewerbekunden mit einem Stromverbrauch > 100.000 kWh/Jahr bzw. einem Erdgasverbrauch von > 500.000 kWh/Jahr sowie rLM-Kunden:
      Kontaktieren Sie unseren Geschäftskundenbereich unter geschaeftskunden@badenova.de

    Wie lange dauert die Ersatzversorgung?

    Die Belieferung in der Ersatzversorgung ist auf höchstens drei Monate beschränkt. Danach endet die Ersatzversorgung und alle Haushaltskunden, die bis dahin keinen neuen Energievertrag abgeschlossen haben, wechseln automatisch in den Grundversorgungstarif zu den dann jeweils aktuell gültigen Preisen in der Grundversorgung.

    Bei Nichthaushaltskunden findet dieser automatische Wechsel nicht statt. Sie müssen sich aktiv um einen neuen Liefervertrag oder Lieferanten bemühen, sofern sie weiter beliefert werden wollen. Nichthaushaltskunden haben KEINEN Anspruch auf eine Belieferung in der jeweiligen örtlichen Grundversorgung. Bei einer weiteren Energieentnahme ohne Liefervertrag kann Ihr Zähler gesperrt werden und Schadensersatzansprüche können entstehen.

    Auf was sollten Verbraucher in der Ersatzversorgung achten?

    Da die Versorgung gesetzlich gesichert ist, gilt es erst mal Ruhe zu bewahren. Der Netzbetreiber vor Ort ist verpflichtet, Kunden zeitnah über Kündigung des Netzzugangs und Ersatzversorgung schriftlich zu informieren. Zudem muss der örtliche Grundversorger schriftlich mitteilen, dass er der neue Lieferant ist.

    Wie lange dauert ein Wechsel und muss der Verbraucher Fristen beachten?

    Sobald dokumentiert ist, zu welchem Termin die Ersatzversorgung begonnen hat, ist zeitnahes Handeln gefragt. Hintergrund ist, dass bei Ersatzbelieferung der Verbrauch geschätzt werden darf. Verbraucher sollten Ihren Zählerstand dokumentieren (z.B. per Foto), um nicht zu viel zu bezahlen. Dieser sollte sowohl dem Netzbetreiber als auch dem Grundversorger mitgeteilt werden.

    Ist die Ersatzversorgung teuer?

    Da Strom und Gas für die Ersatzversorgung kurzfristig beschafft werden muss, sind die Preise momentan erheblich teurer. Wir empfehlen daher allen Kunden, sich aktiv nach Alternativen umzusehen.

    Bekommen Verbraucher Vorauszahlungen oder Kautionen vom bisherigen Energielieferanten wieder zurück?

    Vorauszahlungen und Kautionen sind eine privatrechtliche Sache zwischen Verbraucher und dem bisherigen Lieferanten. Regelungen dazu sind für gewöhnlich im Liefervertrag hinterlegt. Örtliche Verbraucherzentralen können bei Fragen unterstützen.