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    Risikomanagement in der Trinkwasserversorgung ResiTrink! | 2022-06

    Wie kann die neue EU-Trinkwasserrichtlinie umgesetzt und der Ressourcenschutz vom Einzugsgebiet bis zur Trinkwasserabgabe gesichert werden

    Projektdaten  
    Projektname Ressourcenschutz und Risikomanagement in der Trinkwasserversorgung (ResiTrink!)
    Projektnummer 2022-06
    Projektart Forschung und Studien
    Projektträger badenovaNETZE GmbH
    Laufzeit 01.05.2022 – 30.04.2025
    Fördersumme 98.622 €

    Gefährdetes Grundwasser

    Grundwasser ist ständig Belastungen und Gefährdungen durch anthropogene Nutzungen und Handlungen ausgesetzt. Während einige Probleme wie Nitrat und Pflanzenschutzmittel sowie deren Abbauprodukte schon länger im Fokus des Gewässerschutzes stehen, treten immer wieder neue Gefährdungen auf, die zuvor nicht identifiziert wurden (z B PFAS, TFA). Im Sinne des allgemeinen Gewässerschutzes sollten schädliche Einträge von Anfang an so gut es geht vermieden werden, auch weil die Folgen häufig nicht absehbar sind. Die neue EU-Trinkwasserrichtlinie (TWRL), die im Januar 2021 in Kraft getreten ist, stärkt den Ressourcenschutz in der Wasserversorgung und führt das Risikomanagement – auch im Einzugsgebiet – als weiteres Element ein.

    Gestärkter Ressourcenschutz in neuer Trinkwasserrichtlinie

    In der neuen Trinkwasserrichtlinie spielen der Ressourcenschutz und die Betrachtungen im Einzugsgebiet eine größere Rolle als in den vorangegangenen Richtlinien. Ein wesentliches neues Element ist die Risikobewertung und das Risikomanagement vom Einzugsgebiet bis zur Trinkwasserabgabe an die Endverbraucher*innen. Bisher wurden präventive Sicherheitsplanung und risikobasierte Elemente in der Trinkwasserversorgung nur begrenzt berücksichtigt. Durch die Neuerungen sollen potenzieller Quellen von Verunreinigungen im Einzugsgebiet effizienter erfasst werden, was wiederum Maßnahmen zur Beherrschung und Überwachung der Risiken erleichtert. Vorrangiges Ziel des risikobasierten Ansatzes in der Wasserversorgung ist es, Beeinträchtigungen der Wasserqualität vorzubeugen und somit die Versorgungssicherheit zu erhöhen.

    Bis Januar 2023 müssen die Vorgaben der TWRL in nationales Recht umgesetzt werden. Bisher sind noch nicht alle Zuständigkeiten geklärt und frühe Praxiserfahrungen sind wertvoll für die erfolgreiche Umsetzung der neuen Richtlinie.

    Pilotprojekt für Risikomanagement im Einzugsgebiet

    Im Projekt resiTrink! soll erstmalig das Risikomanagement nach den neuen Anforderungen in einem Einzugsgebiet umgesetzt werden. Momentan gibt es noch viele offene Fragen, gerade in Bezug auf die Schnittstellen zwischen Einzugsgebiet und Wasserversorgung. Bisher sind Ressourcenschutz und Trinkwasserschutz weitgehend getrennte Regelungsbereiche mit bekannten Zuständigkeiten bei Gesundheitsämtern, Unteren Wasserbehörden und Wasserversorgern. Um die Zusammenarbeit der verschiedenen Akteure zu optimieren, werden neue Vorgehensweisen und Musterablaufe entwickelt und in der Praxis erprobt. Zusätzlich werden neue Schnittstellen identifiziert und Prozesse für den erforderlichen Daten- und Informationsaustausch entwickelt und etabliert.

    So sollen neue Synergien zwischen allgemeinem Gewässer- und Ressourcenschutz geschaffen und gestärkt werden. Am Beispiel eines Wasserwerks der badenovaNETZE soll eine Methodik für ein verzahntes Risikomanagement vom Einzugsgebiet bis zur Abgabe an den Verbraucher entwickelt und in der Praxis erprobt werden. Das Projekt soll durch seine Erkenntnisse anderen Projekten die Umsetzung der neuen Trinkwasserrichtlinie erleichtern und als Praxisbeispiel dienen.

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