• Versorgungssicherheit Strom und Gas - Informationen zur aktuellen Lage in der Energieversorgung
  • Informationen zur aktuellen Lage in der Energieversorgung

    Der Krieg in der Ukraine stellt die Versorgungssicherheit in Europa derzeit vor nie erlebte Herausforderungen. Russland ist ein wichtiges Erdgas-Importland für Deutschland. Kommt es zu einem Stopp der russischen Erdgas-Lieferungen nach Europa, wäre das eine große Herausforderung für die längerfristige Versorgungssicherheit. Im Falle einer deutschlandweiten Gasmangellage regelt der „Notfallplan Gas für die Bundesrepublik Deutschland“ die Versorgung. Dieser ermöglicht deutschen Behörden bei gravierenden Marktverwerfungen und Versorgungskrisen weitreichende Eingriffe in den Markt, um die Gasversorgung in Deutschland zu sichern.

    Sollten marktbasierte Maßnahmen, wie zum Beispiel der Rückgriff auf Speicher oder der Bezug von Erdgas aus alternativen Lieferquellen, nicht ausreichen, kann die Bundesregierung per Rechtsverordnung die sogenannte Notfallstufe ausrufen. Dann kann die Bundesnetzagentur Zwangsmaßnahmen anordnen, zum Beispiel die Leistungsreduzierung bzw. Abschaltung von nicht-systemrelevanten Gaskraftwerken oder Industriekunden, um sicherzustellen, dass auch im Notfall Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und alle Privatkunden weiter mit Gas beliefert werden. Diese Anordnungen wären behördliche Verfügungen der zuständigen staatlichen Stellen, auf die badenova keinen Einfluss hätten.

    Wir beobachten die Entwicklung gemeinsam mit den energiewirtschaftlichen Verbänden weiterhin sehr genau und setzen uns mit Ihnen in Verbindung, sollte sich die Situation deutlich verschärfen.

    Wir beantworten Ihre Fragen:

    Was bedeutet die Ausrufung der Frühwarnstufe aus dem Notfallplan Gas?

    Die Bundesregierung hat am Mittwoch, 30. März 2022, die Frühwarnstufe aus dem Notfallplan Gas für die Bundesrepublik Deutschland ausgerufen. Damit beobachtet und bewertet ein Krisenteam aus Vertretern von Behörden und Energieversorgern die laufenden Entwicklungen und leitet wenn nötig weitere Maßnahmen ein. Versorger und Betreiber der Gasleitungen müssen nun regelmäßig die Lage für die Bundesregierung einschätzen.

    Der Staat greift noch nicht ein. Die Gashändler und -lieferanten, Fernleitungs- und Verteilnetzbetreiber ergreifen marktbasierte Maßnahmen, um die Gasversorgung zu gewährleisten. Dazu zählen:

    • Nutzung von Flexibilitäten auf der Beschaffungsseite
    • Rückgriff auf Gasspeicher
    • Optimierung von Lastflüssen
    • Anforderung externer Regelenergie (Energie, um Schwankungen der Lastflüsse auszugleichen)

    Bei der Ausrufung der Frühwarnstufe handelt es sich um eine Vorsorgemaßnahme. Aktuell ist die Versorgung in Deutschland gesichert.

    Hintergrund für die Ausrufung der Frühwarnstufe ist Russlands Forderung, Gasrechnungen in Rubel zu begleichen, um den stark abgewerteten russischen Rubel zu stützen. Dies lehnen die G-7-Staaten und EU jedoch ab. Die Bundesregierung trifft damit Vorbereitungen für den Fall einer weiteren Eskalation seitens Russlands.

    Was bedeutet die Ausrufung der Alarmstufe aus dem Notfallplan Gas?

    In einer sogenannten Alarmstufe wird durch die Marktakteure versucht, eine Entspannung der Lage zu erzielen. Am 23. Juni 2022 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) die zweite Stufe des Notfallplans Gas in Deutschland, die sogenannte Alarmstufe, ausgerufen. Dies erfolgte, nachdem Russland die Gasflüsse über die Pipeline Nord Stream I in den davorliegenden Tagen deutlich reduziert hatte. Aktuell können die ausfallenden Mengen noch am Markt beschafft werden, wenn auch zu hohen Preisen. Die Versorgungssicherheit in Deutschland ist weiter gewährleistet. Die in Stufe 1 genannten Maßnahmen können von den Marktakteuren ergriffen werden. Dazu gehört:

    • Nutzung von Flexibilitäten auf der Beschaffungsseite
    • Rückgriff auf Gasspeicher
    • Optimierung von Lastflüssen
    • Anforderung externer Regelenergie

    Zudem kann die Bundesregierung unterstützend tätig sein, um eine Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Dazu gehört unter anderem, dass sie Unternehmen der Gasversorgungskette hilft, bei starken Preisanstiegen zahlungsfähig zu bleiben oder Maßnahmen ergreift, die im Energiesicherungsgesetz festgelegt sind.

    Was bedeutet die Alarmstufe Erdgas für badenova Kunden?

    Momentan ist die Versorgung unserer Kunden nicht gefährdet. Unsere Lieferanten beliefern uns weiterhin mit Erdgas, allerdings – wie in den letzten Monaten auch schon – zu deutlich erhöhten Preisen. Badenova beobachtet die Marktlage sehr eng und versucht natürlich Erdgas so günstig wie möglich zu beschaffen. Im Moment sind keine kurzfristigen Preisanpassungen im Erdgas geplant.

    Wie ist die Versorgungslage Gas in Deutschland?

    Die Versorgungssicherheit mit Gas ist aktuell gewährleistet. Angesichts der erheblichen Kürzung der Lieferungen durch Nord Stream 1 durch Russland fehlen Mengen, die aktuell zwar noch anderweitig am Markt beschafft werden können, allerdings zu hohen Preisen. Auch die Länder Österreich, Frankreich, Italien sind betroffen von den Lieferkürzungen. Das Krisenteam Gas arbeitet und ist im engen Austausch mit allen Akteuren. Zudem gibt es einen engen Austausch mit unseren europäischen Partnern. Das Monitoring wurde nochmal erhöht.

    Ist die Versorgung der Haushalte gesichert?

    Ja, die Versorgung der privaten Haushalte ist gesichert. Die Versorgungssicherheit ist weiter gewährleistet. Aber die Lage ist ernst. Daher geht mit Alarmstufe das klare Signal an alle Verbraucherinnen und Verbraucher – sowohl in der Industrie, in öffentlichen Einrichtungen wie in den Privathaushalten – den Gasverbrauch aus Vorsorgegründen weiter zu reduzieren. Die Bundesregierung wird die Rahmenbedingungen für Energieeffizienz verbessern und auch selbst einsparen.

    Was ist der Notfallplan Gas und welche Krisenstufen gibt es?

    Der Notfallplan Gas unterscheidet drei Krisenstufen: Frühwarnstufe, Alarmstufe und Notfallstufe.

    Frühwarn- und Alarmstufe – Markt kann Störung noch allein bewältigen
    In den ersten beiden Krisenstufen sichern marktbasierte Maßnahmen die Versorgung, z.B. die Umschaltung auf alternative Energieträger, die Ausübung von Unterbrechungsoptionen oder Schalthandlungen im Versorgungsnetz, die in Betracht kommen, wenn zwar genügend Gasmengen zur Verfügung stehen, sich aber durch eine Einschränkung russischer Gasmengen die Lastflüsse ändern. In diesen ersten beiden Krisenstufen erfolgt stets eine enge Abstimmung der Netzbetreiber mit Bundesbehörden und Bundeswirtschaftsministerium.

    Notfallstufe – Staat greift ein, Bundesnetzagentur verteilt
    Sollten die marktbasierten Maßnahmen nicht ausreichen, kann die Bundesregierung die Notfallstufe ausrufen. Das passiert, wenn die Energieversorgung unmittelbar gefährdet oder gestört ist. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) kann dann hoheitliche Maßnahmen durchführen, die durch die Netzbetreiber ausgeführt werden müssen. Zwangsmaßnahmen sind zum Beispiel die Leistungsreduzierung bzw. Abschaltung von nicht-systemrelevanten Gaskraftwerken oder Industriekunden, um sicherzustellen, dass auch im Notfall Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und alle Privatkunden weiter mit Gas beliefert werden.

    Wer zählt zu den geschützten Kunden?

    Durch den Notfallplan Gas soll auch im Krisenfall die Versorgung gesichert werden. Dabei steht die Versorgung besonders geschützter Kunden im Vordergrund. Zu den gesetzlich geschützten Kunden gehören alle Haushaltskunden, kleine und mittlere Unternehmen, deren Verbrauch über sogenannte standardisierte Lastprofile gemessen wird, grundlegende soziale Dienste und unter bestimmten Voraussetzungen auch Fernwärmeanlagen, soweit sie Wärme an Haushaltskunden liefern.

    Haben mögliche Versorgungsengpässe beim Erdgas Auswirkungen auf die Strom- und Fernwärmeversorgung?

    Direkte Auswirkungen auf die Stromversorgung können aktuell ausgeschlossen werden. Im Fall einer Gasmangellage könnte von der Bundesnetzagentur angeordnet werden, dass Gaskraftwerke heruntergefahren werden. Dann springen aber Reservekraftwerke ein, die kurzfristig die benötigte Stromleistung bereitstellen und mit anderen Energieträgern wie z.B. Kohle betrieben werden können. Zum jetzigen Zeitpunkt hat eine Reduktion der Gaslieferungen also keine Auswirkungen auf die Stromversorgung.

    Für die Sicherstellung der Fernwärme-Versorgung steht uns ein breiter Mix an Energieträgern und Erzeugungsanlagen zur Verfügung, so dass wir zum jetzigen Zeitpunkt nicht von einer Einschränkung bei der Wärmeversorgung ausgehen.

    Welche Auswirkungen hat die Aufnahme der Preisanpassungsklausel in §24 Energiesicherungsgesetz (EnSiG)?

    Mitte Mai wurde eine Änderung des Energiesicherungsgesetz beschlossen und eine Preisanpassungsklausel eingefügt. Versorger können hohe Einkaufspreise für Erdgas auch bei langfristigen Verträgen direkt, sofort und auch in Form sprunghafter Erhöhungen an ihre Kunden weitergeben.

    Diese Preisanpassungsklausel wurde noch nicht aktiviert und daher sind aktuell keine außerordentlichen Preisanpassungen möglich.

    Profitiere ich von der am 1. Juli 2022 wegfallenden EEG-Umlage auf Strom?

    Zum 1. Juli 2022 wird die EEG-Umlage beim Strom („Ökostrom-Umlage“) in Höhe von 3,72 Cent pro Kilowattstunde wegfallen. Wir werden diese Vergünstigung selbstverständlich in vollem Umfang an unsere Kunden weitergeben. Die Verrechnung erfolgt über die Jahresverbrauchsabrechnung und erfolgt automatisch - Sie brauchen nichts weiter tun.

    Haben Sie weitere Fragen? So können Sie uns erreichen:

    E-Mail: geschaeftskunden@badenova.de

    Telefon: 0761 279 3456 (kostenlos)