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Energiekonzepte neu ausrichten – und profitieren Machen Sie Ihre Energieversorgung zum Erfolgsfaktor für Ihr Unternehmen
Ein optimierter Energieeinkauf setzt finanzielle Potenziale frei. Nutzen Sie daher unsere maßgeschneiderten Produkte und Dienstleistungen, um spürbar Kosten zu senken. Doch das ist noch längst nicht alles, was badenova für Sie tun kann:
Mit uns können Sie darüber hinaus selbst zum Stromproduzenten werden, Ihren eigenen Bedarf decken – und zudem Extra-Erlöse generieren. Unsere Kompetenzen bei Planung, Bau und Betrieb von Anlagen zur Gewinnung von Strom aus erneuerbaren Energien oder mittels Kraft-Wärme-Kopplung sind durch zahlreiche Referenzobjekte belegt.
Mit badenova nutzen Sie die Innovationskraft eines der führenden Energiedienstleister in Deutschland für Ihren Geschäftserfolg.
Ihre Vorteile mit badenova
Kostenoptimierter Energieeinkauf
Maßgeschneiderte Einkaufsmodelle für Strom und Erdgas
Umfassende Unterstützung Ihrer Stromerzeugung
Planung, Bau und Betrieb von EEG- und KWK-Anlagen
Aktive Direktvermarktung Ihres Stroms
garantierte Zusatzerlöse
Unsere Lösungen für Sie
Energie beschaffen
- von der klassischen Vollversorgung bis zum Portfoliomanagement
- individuell auf Ihren Bedarf zugeschnitten
- persönlicher Ansprechpartner
Energie selbst erzeugen
- Hilfe bei der Entscheidungsfindung, welche Anlage zu Ihnen passt
- Bau Ihrer Öko-Strom-Anlage
- Betrieb und Wartung mit umfassendem Service
Energie vermarkten
- garantierte Zusatzerlöse bei minimalem Aufwand
- keine Marktrisiken
- regelmäßige Information über gesetzliche Neuerungen
Wichtige Informationen
Strom/Ökostrom und Erdgas
- Umlagen und gesetzliche Abgaben für Strom und Erdgas 2022 (PDF 49,5 kB)
- Aktuelle Stromkennzeichnung 2020 gem. § 42 EnWG (PDF 63,2 kB)
- TÜV NORD Zertifikat 1304 für Business Öko PUR (PDF 565,0 kB)
- TÜV NORD Zertifikat für Business Öko 100 (PDF 564,8 kB)
- OK-Power-Zertifikat für Business Öko 100 (PDF 310,6 kB)
Vertragsanlagen
- Stromgrundversorgungsverordnung (GVV) inkl. ergänzende Bedingungen (PDF 1,5 MB)
- Gasgrundversorgungsverordnung (GVV) inkl. ergänzende Bedingungen (PDF 1,5 MB)
- Allgemeine Preisbestandteile Strom (PDF 123,4 kB)
- Allgemeine Preisbestandteile Erdgas (PDF 69,8 kB)
- Ökostromanlagen (PDF 77,4 kB)
- Datenschutz (PDF 100,9 kB)
- Formblatt Datenkommunikation nach §54 Messstellenbetriebsgesetz (PDF 52,4 kB)
Energieversorger-Insolvenz
Ihr Energieversorger ist insolvent? Dann schnell zu badenova!
Wir ersetzen Ihre Ersatzversorgung – durch unsere attraktiven Energietarife
Warum heißt die Energie-Ersatzversorgung eigentlich Ersatzversorgung? Weil man sie so schnell wie möglich ersetzen sollte! Am besten durch eine individuell auf die eigenen Bedürfnisse zugeschnittene Energieversorgung von badenova. Denn zum einen ist die Ersatzversorgung schlicht teurer als ein normaler Tarif. Zum anderen ist sie auf maximal drei Monate beschränkt. Nach dieser Frist erlischt der Anspruch. Aus diesem Grund ist es mehr als sinnvoll, gleich zu wechseln und so unnötige Kosten zu vermeiden!
Wann setzt die Ersatzversorgung ein?
Wie kann es überhaupt so weit kommen, dass Sie die Ersatzversorgung in Anspruch nehmen müssen? Ganz einfach dann, wenn Ihr bisheriger Energieversorger in die Insolvenz geht. In diesem Fall kündigt der örtliche Netzbetreiber des Strom- und Gasnetzes sofort seinen Vertrag mit Ihrem Energielieferanten – und dieser kann Sie nicht mehr bedienen.
Doch keine Angst – auch dann gehen bei Ihnen nicht sofort die Lichter aus: Nach §38 des Energiewirtschaftsgesetzes werden Sie in diesem Fall im Rahmen der Ersatzversorgung beliefert, nur eben zu einem unattraktiven Preis und nur über die Dauer von drei Monaten.
Was kann Ihnen badenova in diesem Fall bieten?
Im Rahmen der Ersatzversorgung sind Kündigungsfristen gesetzlich geregelt. Aus unserer Sicht raten wir zu einer zeitnahen Kündigung, um Kosten schnellsmöglich zu minimieren! Im Sinne dieser Überlegung empfehlen wir, zeitnah mit uns in Kontakt zu treten. Gerne erstellen wir Ihnen ein unverbindliches Angebot. Vom Portfoliomanagement bis hin zur klassischen Vollversorgung, wir sind in der Lage Ihren Bedürfnissen gerecht zu werden. .
Ersatzbelieferung für Kunden mit registrierender Leistungsmessung
Eine Ersatzversorgung bzw. Ersatzbelieferung im Sinne des Energiewirtschaftsgesetzes liegt vor, wenn Sie als Letztverbraucher über das Energieversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung in Niederspannung oder Niederdruck an einer leistungsgemessenen Entnahmestelle Energie beziehen, dieser Bezug jedoch keinem bestimmten Liefervertrag zugeordnet ist.
Da eine Ersatzbelieferung nur bis zu drei Monaten andauern kann, empfehlen wir Ihnen den Abschluss eines regulären Liefervertrages. Wir würden uns freuen, Ihnen ein unverbindliches Lieferangebot unterbreiten zu dürfen. Sprechen Sie uns unter nebenstehenden Kontaktdaten gerne an.
Die Preise für Ersatzbelieferung für Kunden mit registrierender Leistungsmessung setzen sich aus einem Arbeitspreis je Kilowattstunde und einem Grundpreis je Monat zusammen:
Strom (Stand 17.12.2021) | Preis | |
---|---|---|
Arbeitspreis je kWh | 50,0 ct/kWh |
ab 17.12.2021 |
Grundpreis je Monat | 200 €/Monat | ab 17.12.2021 |
Erdgas (Stand 17.12.2021) | Preis | |
---|---|---|
Arbeitspreis je kWh | 30,0 ct/kWh | ab 17.12.2021 |
Grundpreis je Monat | 200 €/Monat | ab 17.12.2021 |
Die oben genannten Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen Netzentgelte, Entgelte für Messstellenbetrieb, Messung und Abrechnung sowie der Konzessionsabgabe.
Bei Stromlieferstellen kommen die EEG-Umlage, KWK-Umlage, Umlage nach § 19 Strom NEV, Umlage nach § 17 EnWG sowie die Stromsteuer und Mehrwertsteuer in der jeweils gültigen Höhe hinzu.
Bei Erdgaslieferstellen kommen die Bilanzierungsumlage, der CO2-Preis, die Energiesteuer und die Mehrwertsteuer in der jeweils gültigen Höhe hinzu.
Bei Inkrafttreten oder Änderung von Abgaben, Steuern, Umlagen und/oder ähnlichen vom Gesetzgeber, Behörden o.ä. verursachten Be- oder Entlastungen mit Einfluss auf den Energiepreis, ändert sich dieser entsprechend der tatsächlich eingetretenen Be- oder Entlastung.