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Gesetzliche Änderungen bei An- und Abmeldungen von Energieverträgen: Der 24h Lieferantenwechsel
Ab dem 6. Juni 2025 werden die Fristen und Abläufe auf dem deutschen Energiemarkt angepasst. Dadurch können Energieverträge nur noch in die Zukunft abgeschlossen werden. Wichtig: Ihre Kündigungsfristen und Vertragslaufzeiten bleiben weiterhin bestehen.
Das Wichtigste zum Gesetz in Kürze
- Starttermin: Der Lieferantenwechsel 24h (LFW24) ist ab dem 6. Juni 2025 gesetzlich vorgeschrieben.
- Keine Rückdatierung: Rückwirkende An- und Abmeldungen sind ab 6. Juni 2025 nicht mehr möglich.
- Wechsel in 24 Stunden: Sobald Sie einen neuen Stromanbieter beauftragen, wird der technische Wechsel werktags innerhalb von 24 Stunden vollzogen.
- MaLo-ID: Die MaLo-ID ist jetzt Pflicht, um die beschleunigte Bearbeitung anhand dieser eindeutigen Zuordnung zu ermöglichen.
Keine rückwirkende An- und Abmeldung
Bisher konnten wir Sie als Ihr Energieversorger gesetzlich auch 6 Wochen rückwirkend an- oder abmelden.
Ab 6. Juni 2025 sind An- oder Abmeldungen bundesweit nur noch in die Zukunft umsetzbar.
Wichtig: Bitte melden Sie uns Veränderungen bei Ihren Lieferstellen so früh wie möglich, spätestens 14 Tage vorher. Um die Handhabung zu vereinheitlichen, gilt dies bei uns für Strom und für Erdgas.
Gilt jetzt für alle Stromkunden eine 24-Stunden-Kündigungsfrist?
Nein. Der Lieferantenwechsel 24h bezieht sich nur auf den Zeitraum der technischen Verarbeitung eines Lieferantenwechsels und ändert nichts an Ihren vereinbarten Kündigungsfristen und Vertragslaufzeiten.
Rechtliche Grundlage
Die Änderungen basieren auf § 20a Absatz 2 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG), der wiederum auf der EU-Richtlinie 2019/944 beruht.